Steuerschmiede: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für Handwerker
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist für viele Handwerksbetriebe die zentrale Grundlage der jährlichen steuerlichen Gewinnermittlung. Sie dient der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns und ist fester Bestandteil der Steuererklärung.
Einzelunternehmen und Gewerbetreibende im Handwerk sind in der Regel verpflichtet, jährlich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu erstellen, sofern keine Buchführungspflicht besteht. Dabei werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben übersichtlich gegenübergestellt.
Als auf das Handwerk spezialisierte Steuerberater erstellen wir Ihre EÜR fachlich korrekt und nachvollziehbar. Wir prüfen Ihre laufende Buchhaltung, berücksichtigen typische Besonderheiten des Handwerks – wie Materialeinsatz, Fahrzeuge, Werkzeuge oder Abschreibungen – und sorgen für eine ordnungsgemäße steuerliche Darstellung.
So erhalten Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und zugleich eine verlässliche Grundlage für Ihre Steuerplanung und unternehmerischen Entscheidungen bietet.
